(Stand 1. Januar 2020)
1. Anmeldung, Unterrichtsart, Mindestbuchung
1.1 Die Teilnahme an unseren Lehrgängen ist allen Erwachsenen möglich.
1.2 Im Gegensatz zum Gruppenunterricht (Klassen) mit festem Stundenplan und Mindestteilnehmerzahl führen wir Lehrgänge im Einzelunterricht (1 Schüler/1 Lehrer) in intensiver Lehrform, mit variablem und individuellem Lehrplan durch.Im Ausbildungsverlauf werden verschiedene Lehrkräfte für jedes Fach (z.B. Deutsch,Fremdsprache oder Wirtschaft) entsprechend eingesetzt.
1.3 Ein kostenloses Beratungsgespräch ist vor Beginn der Maßnahme zu empfehlen. Nach einer Bedarfsanalyse mit Einstufung wird dem Bewerber ein Lehrprogramm mit seinen Vorkenntnissen angepassten Schwerpunkten bezüglich Inhalt, Aufbau und Zielen angeboten.
1.4 Bei der Anmeldung verpflichtet sich zunächst der Teilnehmer nicht für das gesamte Stundenvolumen, das für den Kurs notwendig ist, sondern nur für bestimmte Pflichtstunden, hier genannt Mindestbuchung. Die Mindestbuchung ist als Pflichtbuchung Bestandteil der geplanten Gesamtausbildungsdauer. Sie reicht nicht für die Abschlussvorbereitung aus. Der Teilnehmer muss für die Gewährleistung des Lernerfolgs die notwendigen Reststunden anhängen und begleichen.
Für jede Sitzung ist mindestens eine Doppelstunde von 90 Minuten zu absolvieren (1 Unterrichtsstunde = 45 Minuten).
1.5 Der Teilnehmer muss mindestens 1 Doppelstunde in der Woche nehmen. Die 80 Stunden der Mindestbuchung für die Dolmetscher/Übersetzerausbildung müssen innerhalb von 40 Wochen absolviert werden.
1.6 Der Teilnehmer hat das Recht, am Vortag bis 12.00 Uhr die eingeplanten Stunden kostenfrei abzusagen. Die versäumten Stunden müssen jedoch innerhalb der nächsten 2 Wochen nachgeholt werden.
1.7 Der Unterricht muss spätestens innerhalb von 6 Wochen ab Anmeldedatum begonnen werden.
2. Rücktrittsrecht und Kündigungsrecht.
2.1 Der angemeldete Bewerber kann kostenfrei bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Lehrgangsbeginn schriftlich vom Vertrag zurücktreten.
2.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich nicht für das gesamte Stundenvolumen, sondern nur für bestimmte Pflichtstunden (Mindestbuchung) (s. 1.4). Die Mindestbuchung ist nicht kündbar. Nach Absolvierung der Mindestbuchung kann er den Lehrgang ohne finanzielle Verpflichtungen beenden. Gesetzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben davon unberührt.
3. Lehrgangsgebühren und Zahlungsbedingungen
3.1 Der Teilnehmer verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung der Gebühren der Mindestbuchung. Unabhängig davon, ob der Unterricht erteilt wurde oder nicht. Nimmt der Teilnehmer das Gesamtvolumen, das für den Lehrgang notwendig ist, in Anspruch, verpflichtet er sich weiterhin, die angehängten Zusatzstunden nach dem festgesetztem Stundensatz zu begleichen.
Die Gebühren schließen Kosten für Begleitmaterial wie Skripte usw. ein. Nicht für Lehr- und Wörterbücher.
3.2 Für die Mindestbuchung sind Teilzahlungen in monatlichen Raten möglich. Sie sind im Voraus am 1. jeden Monats fällig.
3.3 Die erteilten Zusatzstunden werden nachträglich berechnet und müssen sofort nach Erhalt der Rechnung beglichen werden.
3.4 Die Gebührenzahlung ist unabhängig von Leistungen Dritter. Ein Nichtvorliegen von Prüfungsvoraussetzungen und ein Nichtbestehen von Prüfungen entbinden nicht von fälligen Gebührenzahlungen.
4. Vorbereitung auf die Abschlussprüfung zum Übersetzer/Dolmetscher bei der PAW
4.1 Die zur Prüfung zugelassenen Sprachen, die Prüfungsziele und die Prüfungsanforderungen sind dem Veranstaltungsprogramm der PAW bzw. der Verordnung von der HK bzw. vom staatl. Prüfungsamt zu entnehmen.
4.2 Bevor sich der Teilnehmer bei der entsprechenden Kammer bzw. dem staatl. Prüfungsamt zur Abschlussprüfung anmeldet, muss er eine interne Vorprüfung bestehen. Besteht er die Vorprüfung nicht, ist er verpflichtet, die defizitären Fächer nachzuholen. Die Zeiten für die interne Vorprüfung und evtl. Nachholungen sind Bestandteil der Ausbildung und werden in Unterrichtsstunden abgerechnet.
5. Änderungen, Haftungen, Datenschutz und Unterrichtsort
5.1 Wir behalten uns vor, wegen plötzlicher Verhinderungen sowie sonstiger Störungen im Schulbetrieb andere Lehrkräfte einzusetzen. Wir können angebotene bzw. laufende Kurse inhaltlich und zeitlich ändern, sofern dies aus pädagogischen Gründen sinnvoll erscheint.
5.2 Wir haften nicht für Änderungen der Prüfungstermine sowie für unvorhergesehene Streichung einer Sprache aus der Prüfungsliste der HK bzw. des staatl. Prüfungsamts.
5.3 Der Teilnehmer erklärt sich mit der Erfassung seiner Daten einverstanden. Seine Daten werden absolut vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergeleitet.
5.4 Die Unterrichtsräume befinden sich in der Lilienstraße 36, 4. OG, 20095 Hamburg (Ecke Spitalerstraße).
5.5 Der Teilnehmer verpflichtet sich, die an dem Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten.
5.6 Unsere Webseiten werden sorgfältig kontrolliert und aktualisiert. Darin enthaltene Angebote können verändert, annulliert oder ergänzt werden. Jegliche Haftung für direkte oder indirekte Schäden durch Webseiten-Benutzung ist ausgeschlossen.
6. Vertragliche Bestimmungen und Gerichtsstand
6.1 Absprachen, die eine Änderung einzelner Bestimmungen darstellen, sind nur gültig, wenn sie von der Schulleitung schriftlich bestätigt werden.
6.2 Gerichtsstand für beide Teile ist Hamburg.